© Gerner Motorenwicklung, Blasistraße 28 a, 79650 Schopfheim, Tel. 07622-9122, Fax 07622-1257 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): 1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise  Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (Firma Gerner Motorenwicklung) und dem Auftraggeber/Kunden ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers. Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile geworden sind, bleiben sie ebenfalls Eigentum des Auftragnehmers. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers/Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. 3. Lieferung, Preise, Versandkosten Die Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen) erfolgt unverzüglich nach Geldeingang (bei Zahlungsart Überweisung), anderenfalls unverzüglich nach Versand der Auftragsbestätigung. Der Versand der Ware erfolgt per Post- oder Paketversand auf Kosten des Auftraggebers/Kunden. Wünscht der Auftraggeber/Kunde einen versicherten Versand, so hat er dies durch Auswahl der entsprechenden Versandart in seinen Auftrag aufzunehmen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind von ihm zu tragen. 4. Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht   Der Auftraggeber/Kunde kann die Zahlung bar, per Überweisung oder per Nachnahme vornehmen. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber/Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Bei Reparatur- und Serviceleistungen sind Zahlungen bei Annahme des Auftragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zu leisten. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Die Verpflichtung des Kunden/Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus. Der Auftraggeber/Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt, unbestritten oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber/Kunde nur ausüben, wenn die zugrunde liegenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. 5. Gewährleistung bei Reparatur- und Servicearbeiten Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber/Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. 6. Gewährleistung bei herzustellenden Sachen Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber/Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers/Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber/Kunden (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 7. Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen  Ansprüche des Auftraggebers/Kunden beim Kauf gebrauchter Sachen wegen Sachmängeln an diesen Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber/Kunden. Ist der Auftraggeber/Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. 8. Haftung Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Auftraggebers/Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. Soweit der Auftragnehmer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet er nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Auftragnehmers für einfache und leichte Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 9. Hinweise zur Datenverarbeitung Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers / Kunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne dessen Einwilligung wird der Auftragnehmer Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers/Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Auftraggebers/Kunden wird der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers / Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. 10. Schlussbestimmungen  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern es sich beim Auftraggeber/Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber/Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Stand der AGB: 10/2010.