© Gerner Motorenwicklung, Blasistraße 28 a, 79650 Schopfheim, Tel. 07622-9122, Fax 07622-1257
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben,
gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (Firma Gerner Motorenwicklung) und dem
Auftraggeber/Kunden ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers/Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile geworden sind, bleiben
sie ebenfalls Eigentum des Auftragnehmers. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers/Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht.
3. Lieferung, Preise, Versandkosten
Die Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen) erfolgt unverzüglich nach Geldeingang
(bei Zahlungsart Überweisung), anderenfalls unverzüglich nach Versand der Auftragsbestätigung.
Der Versand der Ware erfolgt per Post- oder Paketversand auf Kosten des Auftraggebers/Kunden. Wünscht
der Auftraggeber/Kunde einen versicherten Versand, so hat er dies durch Auswahl der entsprechenden
Versandart in seinen Auftrag aufzunehmen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind von ihm zu tragen.
4. Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber/Kunde kann die Zahlung bar, per Überweisung oder per Nachnahme vornehmen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung
nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber/Kunde bereits durch Versäumung des Termins in
Verzug.
Bei Reparatur- und Serviceleistungen sind Zahlungen bei Annahme des Auftragsgegenstandes, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung sofort zu leisten. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Die Verpflichtung des Kunden/Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
Der Auftraggeber/Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt,
unbestritten oder durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Auftraggeber/Kunde nur ausüben, wenn die zugrunde liegenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis
herrühren.
5. Gewährleistung bei Reparatur- und Servicearbeiten
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des
Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber/Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines
Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
6. Gewährleistung bei herzustellenden Sachen
Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher
Sachen und ist der Auftraggeber/Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren
Ansprüche des Auftraggebers/Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere
Auftraggeber/Kunden (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
7. Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen
Ansprüche des Auftraggebers/Kunden beim Kauf gebrauchter Sachen wegen Sachmängeln an diesen Sachen
verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber/Kunden. Ist der
Auftraggeber/Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluss jeglicher
Sachmängelansprüche.
8. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Auftraggebers/Kunden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, für Personenschäden und Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für
Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
Soweit der Auftragnehmer nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für
Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet er
nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.
Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die
Haftung des Auftragnehmers für einfache und leichte Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der
Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers.
9. Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers / Kunden. Er
beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne dessen Einwilligung wird der Auftragnehmer Bestands-
und Nutzungsdaten des Auftraggebers/Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die
Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Auftraggebers/Kunden wird der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers / Kunden
nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder
gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Sofern es sich beim Auftraggeber/Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber/Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des
Auftragnehmers.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich.
Stand der AGB: 10/2010.